Allen Vertragsbeziehungen mit der Firma Fairs-Service liegen
ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der
jeweils aktuellen Fassung zu Grunde. Fremde Geschäfts-, Lieferungs-
und Leistungsbedingungen haben keinerlei Geltung, es sei denn, sie werden
ausdrücklich als gültig vor Auftragsbestätigung schriftlich
vereinbart.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Fairs-Service werden
ausschließlich in der jeweils gültigen Fassung im Internet
unter www.fairs-service.com und ausschließlich in deutscher, englischer
und französischer Sprache veröffentlicht und sind Grundlage
einer jeden Geschäftsbeziehung, auch jeder nachfolgenden, mit der
Firma Fairs-Service. Vor Aufnahme der ersten Geschäftsbeziehung
wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Firma Fairs-Service über das Internet bindend vereinbart. Eine
gedruckte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird grundsätzlich
nicht übersandt; Ausnahmen im Einzelfall bedürfen der gesonderten
schriftlichen Vereinbarung/Anforderung.
Für die Wahrung der Schriftform ist der Austausch von E-Mails
ausreichend, vorausgesetzt, der Absender ist eindeutig mit vollem Namen,
voller Anschrift und unter Angabe der tatsächlichen und rechtlichen
Vertretungsverhältnisse zweifelsfrei identifizierbar.
I. Zustandekommen von Vermittlungsverträgen
Angebote der Firma Fairs-Service sind freibleibend und binden die Firma
Fairs-Service erst dann, wenn sie die Übernahme des Vermittlungsauftrages
schriftlich via Internet (per E-Mail) oder per Fax als Mindestanforderung
bestätigt hat.
II. Haftung
Eine Haftung der Firma Fairs-Service und eine damit möglicher
Weise einher gehende Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz kann
nur dann gegeben sein, wenn der Firma Fairs-Service bzw. ihren Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Die Beweislast
hinsichtlich Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit trägt der
Vertragspartner der Firma Fairs-Service.
III. Mängelrügen bzw. Beanstandungen/Ausschluss von Ansprüchen/Begrenzung
1. Mängelrügen und Beanstandungen an den erbrachten Vermittlungsleistungen
der Firma Fairs-Service sind generell schriftlich und ausschließlich
ihr gegenüber anzubringen.
Sie haben unverzüglich nach Bekanntwerden des Mangels oder Auftreten
des ersten Hinweises hierauf zu erfolgen. Die Beweislast für die
Rechtzeitigkeit trägt der Auftraggeber der Firma Fairs-Service.
2. Der Auftraggeber der Firma Fairs-Service ist von der Geltendmachung
etwaiger diesbezüglicher Ansprüche ausgeschlossen, wenn die
Firma Fairs-Service ihren Auftrag gegenüber ihrem Auftraggeber
erfüllt hat und die Veranstaltung, für die der Auftrag erteilt
war, insgesamt beendet ist.
3. So weit dem Auftraggeber Schadensersatzansprüche zustehen,
sind sie der Höhe nach begrenzt auf die vereinbarte Vergütung
für den Teil der mängelbehafteten Leistung der Firma Fairs-Service,
die zu diesen Ansprüchen geführt hat. Die Firma Fairs-Service
haftet nicht für Folgeschäden.
4. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers der Firma Fairs-Service
sind dann ausgeschlossen, wenn sie ihre Ursache in höherer Gewalt,
Naturkatastrophen, Krankheit, Streik oder Aussperrung haben. Dies gilt
nicht, wenn die Firma Fairs-Service wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit
zu haften hat.
IV. Schadensersatz wegen Nichterfüllung durch den Auftraggeber
1. Der Auftraggeber haftet der Firma Fairs-Service im Falle seiner
Nichterfüllung grundsätzlich auf den vollen Betrag der vereinbarten
Vergütung. Es bleibt der Firma Fairs-Service vorbehalten, einen
höheren Schaden als die vereinbarte Vergütung nachzuweisen
und geltend zu machen.
2. Die Schadensersatzansprüche der Firma Fairs-Service in diesem
Falle unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
V. Konkurrenzschutz und Schutz der Kontakt- und Geschäftsdaten
1. Es ist dem Auftraggeber für die Dauer von 24 Monaten ab Beendigung
des letzten Vertragsverhältnisses mit der Firma Fairs-Service untersagt,
mit von der Firma Fairs-Service vermittelten Mitarbeitern, Vertragspartnern
und Dienstleistern nach Abschluss der Veranstaltung, für die sie
von der Firma Fairs-Service vermittelt worden sind, direkte Vertragsverhältnisse
jeder Art in Bezug auf den Vertragsgegenstand unter Umgehung der Firma
Fairs-Service einzugehen, direkt oder indirekt.
2. Die gleiche Beschränkung des Auftraggebers gilt auch für
die Weitergabe von Kontaktdaten an Dritte zum Zwecke direkter Vertragsschlüsse
unter Umgehung der Firma Fairs-Service.
3. Für jeden Fall der Umgehung der Firma Fairs-Service schuldet
der verstoßende Auftraggeber ihr die Zahlung der entgangenen Vermittlungsprovision
zuzüglich einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00.
4. Der Auftraggeber erteilt der Firma Fairs-Service die Zustimmung
zur Speicherung der auf das Vertragsverhältnis bezogenen eigenen
Daten. Die Firma Fairs-Service beachtet die einschlägigen Bestimmungen
des Datenschutzes und sichert zu, die Daten des Auftraggebers vertraulich
zu behandeln.
5. Die Parteien sind berechtigt, alle während der Dauer ihres
Vertragsverhältnisses aufgenommenen Dokumentationen einschließlich
Bild- und Tonmateriales uneingeschränkt für eigene Werbe-
und Präsentationszwecke zu nutzen. In diese Nutzungsberechtigung
eingeschlossen sind alle Marken, Produkte und Identifikationsmerkmale.
VI. Abrechnung, Vorkasse und Vollmachten
1. Die Abrechnung des Auftrages auf der Basis der Auftragsbestätigung
erfolgt ausschließlich durch die Firma Fairs-Service. Eine direkte
Abrechnung des Auftraggebers mit den von der Firma Fairs-Service vermittelten
Leistungserbringern ist ausgeschlossen, es sei denn, die Firma Fairs-Service
stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
2. Die Firma Fairs-Service ist berechtigt, vom Auftraggeber eine angemessene
und ein eventuelles Risiko berücksichtigende Vorkasse bis zur Höhe
von 60 % des vereinbarten bzw. voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu
verlangen und von der Zahlung der Vorkasse weitergehende Leistungserbringung
und Weitergabe notwendiger Daten und Informationen abhängig zu
machen, insoweit ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
3. Die Firma Fairs-Service ist weiter berechtigt, unmittelbar vor Beginn
der Veranstaltung bzw. Leistungserbringung Zahlung des voraussichtlichen
Restbetrages nach Leistung der Vorkasse von dem Auftraggeber zu verlangen
und weitere Leistungserbringung von dieser Zahlung abhängig zu
machen, insoweit ebenfalls ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber
dem Auftraggeber auszuüben. Wird die weitere Zahlung vom Auftraggeber
endgültig nicht erbracht, so verfällt die Vorkasse zu Gunsten
der Firma Fairs-Service unter Anrechnung auf ihren Schadensersatzanspruch,
der ungeschmälert bis zur vollständigen Erfüllung fortbesteht.
4. Rechnungsbeträge und Vorkasseanforderungen werden, ohne dass
es weiterer Aufforderung oder Mahnung bedürfte, binnen 10 Tagen
ab Rechnungsdatum bzw. Vorkasseanforderungsdatum zur Zahlung fällig.
Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist das Gutschriftsdatum
auf dem Konto der Firma Fairs-Service. Zahlungen erfolgen, abgesehen
von schriftlich vereinbarten Ausnahmefällen, unbar an die Firma
Fairs-Service.
5. Von der Firma Fairs-Service vermittelte Leistungserbringer sind
generell nicht zum Inkasso berechtigt. Zahlungen haben stets an die
Firma Fairs-Service zu erfolgen.
6. Bis zum Beginn der Veranstaltung bzw. der Leistungserbringung tritt
die Firma Fairs-Service hinsichtlich gezahlter Vorkassebeträge
als Treuhänder des Auftraggebers auf und verpflichtet sich, Vorkassebeträge
nicht für eigene Zwecke zu verwenden.
7. Der Auftraggeber erteilt der Firma Fairs-Service unwiderruflich
mit Eingang der Auftragsbestätigung bei ihm, ohne dass es weiterer
Schritte bedürfte, Vollmacht, gegenüber den Leistungserbringern
in seinem Namen und für seine Rechnung
abzurechnen (Fremdleistung).
8. Die Parteien sind sich einig, dass die Firma Fairs-Service nur
Vermittler von Dienstleistungen dritter Leistungserbringer ist und die
eigene Leistung der Firma Fairs-Service nur in der Vermittlung der Kontakte
besteht.
VII. Stornierung nach Auftragsbestätigung
1. Wird der Auftrag vom Auftraggeber als Ganzes oder in Teilen nach
Absendung der Auftragsbestätigung durch die Firma Fairs-Service
storniert, so ist ein solcher Storno nur dann kostenfrei, wenn er spätestens
einen Monat vor Beginn der Veranstaltung erklärt wird und auch
der Firma Fairs-Service zugeht.
2. Erfolgt die Stornierung später bzw. geht sie der Firma Fairs-Service
später zu, so ist der Auftraggeber verpflichtet, angemessenen Schadens-
und Aufwandsersatz zu leisten.
VIII. Rechtsanwendung und Gerichtsstand
1. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, soweit
die geltenden Gesetze dies zulassen.
2. Für den Fall des Vorliegens der Voraussetzungen und gesetzlicher
Möglichkeiten
hierzu gilt die Gerichtsstandsvereinbarung der Parteien, dass für
alle Streitigkeiten
Gerichtsort Hannover ist.
IX. Schriftformerfordernis
1. Ein wirksames Abweichen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedarf der Schriftform.
2. Dieses Formerfordernis gilt insbesondere für ein etwaiges Abweichen
von vorstehender Ziff. 1.
X. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der gesamten AGB der Firma Fairs-Service unwirksam
sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die der
unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und organisatorisch am nächsten
kommt und wirksam ist. Maßstab ist das Empfinden des Durchschnitts
aller billig und gerecht Denkenden.
XI. Urheberrechte
Die Urheberrechte an diesen AGB in ihrer Gesamtheit und Gestaltung
bleiben bei deren Autor
(Rechtsanwälte Dr. Manfred Voss und
Vanessa Aschemann, Prinzenstraße 14, 30159 Hannover, 0511/220
616 - 0)
und sind zu beachten. Jede Verwendung und/oder Vervielfältigung
durch unberechtigte Dritte, auch auszugsweise, bedarf deren vorheriger,
schriftlicher Zustimmung und kann von der Zahlung einer Vergütung
hierfür abhängig gemacht werden. Ein Verstoß führt
zu Schadensersatzansprüchen und könnte zusätzlich strafbar
sein.